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Schutzgebühr – Information über die Schutzgebühr

Menschen, die ein Tier aus dem Tierheim adoptieren möchten, tun damit etwas Gutes und unterstützen so die wichtige Tierschutzarbeit. Dass sie zugleich eine Schutzgebühr zahlen müssen, erscheint ihnen auf den ersten Blick mitunter irrsinnig. Die Schutzgebühr ist jedoch absoluter Standard und wesentlicher Bestandteil der Tiervermittlung. Im Rahmen der Adoption eines Tierschutztieres wird somit stets eine Schutzgebühr fällig. Wer mehr über dieses Thema erfahren möchte, ist hier auf Tierheim.net an der richtigen Adresse.

Darum erheben die Tierschutzvereine und Tierheime stets eine Schutzgebühr

Grundsätzlich sind die Tierheime und Tierschutzvereine über jede Vermittlung froh, denn dadurch bekommt einer ihrer Schützlinge eine neue Chance. Gleichzeitig wird ein Platz für einen anderen Vierbeiner frei, der so beispielsweise von der Straße geholt werden kann. Dass dennoch eine Schutzgebühr erhoben wird, können Außenstehende zunächst nicht immer nachvollziehen. Es gibt aber gute Gründe für eine Schutzgebühr. Diese lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Die Schutzgebühr dient als anteilige Aufwandsentschädigung.
  • Durch die Schutzgebühr generiert der Tierschutz wichtige Einnahmen.
  • Da keine Tiere verschenkt werden, werden unüberlegte Anschaffungen vermieden.
  • Die Schutzgebühr verhindert, dass der Tierschutz als Quelle für billige Hunde oder Katzen missbraucht wird.

Die Schutzgebühr als zentraler Bestandteil der Tiervermittlung

Tierschützerinnen und Tierschützern geht es nicht ums Geld, sondern um das Wohl der Tiere. Trotzdem erheben sie im Rahmen der Vermittlung eine Schutzgebühr. Diese ist allerdings nicht alles, denn zudem wird auch ein Schutzvertrag abgeschlossen. Auf diese Art und Weise sollen die Weichen für ein neues und glücklicheres Leben für die Tierschutztiere gestellt werden. Wer ein Tier adoptiert, soll sich dadurch bewusst machen, dass er Verantwortung für ein anderes Lebewesen übernimmt und dieser gerecht werden muss. Zudem wird vertraglich in der Regel vereinbart, dass das Tier im Falle einer Haltungsaufgabe an die Tierschutzorganisation zurück geht. Dadurch wird verhindert, dass der Vierbeiner zu einem Wanderpokal wird.

Checkliste: Diese Punkte beeinflussen die Höhe der Schutzgebühr

Tierfreunde, die einen Vierbeiner adoptieren möchten, müssen die Fälligkeit einer Schutzgebühr akzeptieren. Im Zuge der entsprechenden Recherche fällt auf, dass es diesbezüglich große Schwankungen gibt. In erster Linie sind dafür die unterschiedlichen Vorgaben je nach Tierheim beziehungsweise Tierschutzverein verantwortlich. Darüber hinaus spielen auch die folgenden Punkte eine Rolle:

  • Tierart
  • Alter des Tieres
  • Gesundheitszustand

5 Tipps in Sachen Schutzgebühr

Wenn es um die Schutzgebühr in Zusammenhang mit der Tiervermittlung geht, haben einige Menschen den Eindruck, es ginge darum, mit dem Tierschutz Geld zu verdienen. Dem ist aber in keiner Weise so. Interessierte sollten vielmehr den folgenden Tipps Beachtung schenken, um die Situation richtig einschätzen zu können:

  • Bedenken Sie, dass die Tierschutzarbeit stets mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist!
  • Betrachten Sie die Schutzgebühr als Respektbekundung gegenüber der Tierschutzorganisation!
  • Vermeiden Sie bei der Anschaffung eines Haustieres einen Preisvergleich, schließlich geht es um ein Lebewesen!
  • Verbinden Sie die Schutzgebühr mit einer Spende an den Tierschutzverein!
  • Berücksichtigen Sie, dass die Schutzgebühr nur einen Anteil des finanziellen Aufwandes abdeckt!

FAQs

Wie hoch ist die Schutzgebühr im Tierheim?

Die Schutzgebühr im Tierheim variiert in der Regel je nach Tierart, Alter und Tierheim. Für Hunde liegt sie typischerweise zwischen 150 und 500 Euro, während für Katzen Schutzgebühren von etwa 50 bis 200 Euro anfallen können. Die genaue Höhe der Schutzgebühr wird vom jeweiligen Tierheim festgelegt und deckt in der Regel die Kosten für Unterbringung, tierärztliche Versorgung und andere Aufwendungen während des Aufenthalts des Tieres im Tierheim.

Warum fällt die Schutzgebühr unterschiedlich aus?

Die Schutzgebühr im Tierheim variiert in der Regel je nach Tierart, Alter und Tierheim. Für Hunde liegt sie typischerweise zwischen 150 und 500 Euro, während für Katzen Schutzgebühren von etwa 50 bis 200 Euro anfallen können. Die genaue Höhe der Schutzgebühr wird vom jeweiligen Tierheim festgelegt und deckt in der Regel die Kosten für Unterbringung, tierärztliche Versorgung und andere Aufwendungen während des Aufenthalts des Tieres im Tierheim.

Wann ist die Schutzgebühr zu bezahlen?

Die Schutzgebühr für ein Tier aus dem Tierheim ist in der Regel zum Zeitpunkt der Adoption des Tieres zu bezahlen. Das bedeutet, dass die Zahlung der Schutzgebühr erfolgt, wenn die formellen Adoptionsverträge unterzeichnet werden und das Tier offiziell in das neue Zuhause übergeht. Die genauen Zahlungsmodalitäten können jedoch von Tierheim zu Tierheim unterschiedlich sein, daher ist es empfehlenswert, sich direkt bei der jeweiligen Einrichtung über die genauen Zahlungsbedingungen zu informieren.

Was passiert mit der Schutzgebühr bei Rückgabe des Tieres?

Bei der Rückgabe eines Tieres aus dem Tierheim wird die Schutzgebühr in der Regel nicht zurückerstattet. Die Schutzgebühr dient dazu, die Kosten für die Unterbringung, Versorgung und tierärztliche Betreuung des Tieres während seines Aufenthalts im Tierheim zu decken. Da diese Kosten bereits angefallen sind, wird die Schutzgebühr in der Regel als Spende betrachtet, die dem Tierheim zugutekommt.